Durch meine Arbeit schaffe ich den steuerlichen Freiraum für Unternehmer, damit sie sich auf Ihre Vision und Ihr Projekt konzentrieren können.
Beruflicher Werdegang
Februar 1992
Abschluss zur Steuerfachangestellten
Juni 2015
IHK-Abschluss zur geprüften Bilanzbuchhalterin
April 2016
Abschluss zur Steuerfachwirtin
Mai 2019
Bestellung zur Steuerberaterin
Mein Name ist Martina Hermann und als Steuerberaterin biete ich Ihnen eine professionelle und individuelle Beratung in allen steuerlichen Fragen.
Schon als Kind und Jugendliche habe ich im elterlichen Unternehmen kleinere Aufgaben im Bereich Büro- und Buchhaltungsarbeiten übernommen und so bereits in frühen Jahren meine Begeisterung für Zahlen und Steuern entdeckt.
Diese Leidenschaft hat mich dazu motiviert, eine Ausbildung zur Steuerfachangestellten zu absolvieren und mich bereits 1995 in Zusammenarbeit mit mehreren Steuerberatern neben einer Festanstellung in einer Steuerkanzlei selbständig zu machen. Nach kontinuierlichen Weiterbildungen habe ich meine Fortbildungen zur Steuerfachwirtin und geprüften Bilanzbuchhalterin (IHK) erfolgreich abgeschlossen. Im Mai 2019 wurde ich dann nach erfolgreich abgelegter Prüfung bei der Steuerberaterkammer München zur Steuerberaterin bestellt.
Ich verstehe, dass die Welt der Steuern für viele Menschen eine Herausforderung darstellt. Mein Ziel ist es, Ihnen durch eine empathische und verständliche Beratung Sicherheit zu geben und Sie bestmöglich zu unterstützen. Durch meine mehr als 30-jährige Berufserfahrung bin ich in der Lage durch zielgerichtete Beratung und sorgfältige Bearbeitung, individuelle Lösungen für meine Mandanten zu finden.
Wenn auch Sie auf der Suche nach einer vertrauenswürdigen und kompetenten Steuerberaterin sind, dann freue ich mich darauf, Sie kennenzulernen.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit mir und lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung für Ihre steuerlichen Anliegen finden.
Julia Hermann
Steuerfachangestellte
Karsten Schwenger
Verwaltung
Alexandra Böhm
Lohnbuchhaltung
Viktória Bálint
Steuerfachangestellte
in Ausbildung
Steuerlich begleiten und auf Sie zugeschnittene Wege gehen.
Wir verstehen uns als Partner unserer Mandanten und legen großen Wert darauf, eine vertrauensvolle und respektvolle Beziehung aufzubauen. Dabei soll der Mensch im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen.
Wir möchten gemeinsam mit Ihnen Ihr Ziel/Ihre Vision verwirklichen und begleiten Sie auf Ihrem persönlichen Weg zum Erfolg, durch eine individuelle auf Sie zugeschnittene Beratung und dies auch in schwierigen Phasen.
Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass der richtige Umgang mit Zahlen zum Erfolg Ihres Unternehmens beitragen kann.
Deshalb ist es uns wichtig, Sie in allen steuerlichen Fragen bestmöglich zu beraten und Ihnen dabei auf Augenhöhe zu begegnen. Unsere Arbeitsweise zeichnet sich durch Transparenz und Klarheit aus. Wir sind davon überzeugt, dass eine offene und ehrliche Kommunikation der Schlüssel zum Erfolg ist.
Sie kümmern sich um Ihr Unternehmen, wir kümmern uns um Ihre Steuern. Bei uns sind Sie in besten Händen, denn wir stehen Ihnen jederzeit mit unserem Know-how und unserer Erfahrung zur Seite. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie uns gemeinsam Ihre steuerlichen Angelegenheiten in die Hand nehmen.
Sie erhalten ein umfassendes Controlling-Paket, das Ihnen eine präzise Analyse Ihrer Unternehmenszahlen und -prozesse ermöglicht. So können Sie Ihre Finanzen
und Steuern gezielt steuern und Ihr Unternehmen langfristig erfolgreich führen. Mit meiner Unterstützung haben Sie stets den Überblick und können fundierte Entscheidungen zum Wohle Ihres Unternehmens treffen.
Das Wichtigste ist natürlich Ihre Person.
Seit Einführung des Geldwäschegesetzes muss zusätzlich der Personalausweis für die Personenidentifizierung vorgelegt werden.
Für einen reibungslosen Ablauf können Sie gerne alle weiteren Unterlagen unter folgendem Link (hier klicken) bereits vorbereiten.
Ab dem 01.01.2018 gilt für die Belege zu den Steuererklärungen die Belegvorhaltepflicht. Dies ersetzt die bisherige Belegvorlagepflicht (Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens). Papierbelege müssen nun nicht mehr mit der Einkommensteuer-Erklärung beim Finanzamt eingereicht, sondern nur noch zu Nachweiszwecken im Rahmen der gesetzlichen Fristen aufbewahrt werden (§ 147 AO).
Als Rechtsnachfolger (ggf. Erbengemeinschaft) müssen Sie die Steuererklärungen des Verstorbenen (Erblassers) einreichen. Zusätzlich muss beim zuständigen Finanzamt das geerbte Vermögen gemeldet werden. Hierzu beraten wir Sie gerne. Grundsätzlich empfehle ich jedoch eine frühzeitige Planung der Erbfolge, um unnötige Steuerzahlungen zu vermeiden.
Wenn Steuererklärungen erstellt werden müssen und Sie sich mit der Materie nicht auseinandersetzen möchten, lohnt sich ein Steuerberater oder alternativ auch ein Lohnsteuerhilfe-Verein immer.
Dann kommen Sie gerne auf einen Kaffee vorbei!